Seit Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), vielen bekannt als „Heizungsgesetz“. Für Eigentümer stellt sich dabei vor allem eine Frage: Was ist konkret zu tun und bis wann? Die gute Nachricht: Es besteht aktuell kein sofortiger Handlungszwang für bestehende Heizungen. Die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien greift nur bei einem Heizungstausch und auch das gestaffelt nach regionalen Vorgaben.
In Neubaugebieten gilt die Regelung bereits. Für Bestandsgebäude wird die kommunale Wärmeplanung maßgeblich. Erst wenn eine Kommune ihren Wärmeplan veröffentlicht hat (voraussichtlich bis 2026 in Großstädten, bis 2028 in kleineren Gemeinden), gelten konkrete Anforderungen beim Einbau neuer Heizungen. Alte Heizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden, solange sie funktionieren. Bei defekten Anlagen gelten Übergangs- und Ausnahmeregeln.
Für Eigentümer bedeutet das: Eine sofortige Umrüstung ist meist nicht erforderlich, langfristige Planung aber sehr wohl. Wer mittelfristig modernisieren möchte, sollte sich jetzt mit passenden Lösungen wie Hybridheizungen, Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüssen befassen. Auch Fördermittel insbesondere die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ spielen bei der Wirtschaftlichkeit eine entscheidende Rolle.
Die wichtigste Empfehlung: Heizungsentscheidungen sollten in Zukunft immer im Kontext der Wärmeplanung und Förderstrategie getroffen werden. Kurzfristige Panik ist unnötig informierte Vorbereitung hingegen entscheidend.
Quelle: https://checkfox.de/news/heizungsgesetz-2025-hausbesitzer


